E-Mail Archivierung

Der technische Fortschritt und die moderne Geschäftsabwicklung im Online- und
E-Mail-Verkehr haben dazu geführt,dass der Gesetzgeber sich die Möglichkeit ge-
schaffen hat bei einer Steuerprüfung eine sofortige Herausgabe des geschäftlichen
E-Mail-Verkehrs verlangen zu dürfen.

GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)
ist der Begriff für dieses Recht und ist im Geschäftsbereich heute unverzichtbar.
Diese Grundsätze sind leider schwer, aber nicht unmöglich realisierbar.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der E-Mail Archivierung und den gesetzlichen
Vorschriften und Notwendigkeiten bezogen auf den Datenschutz, um den Forde-
rungen des § 147 AO gerecht zu werden, ohne dass Sie große Einschnitte in
Ihrer Freiheit als Unternehmen zu befürchten haben.